Der Prozess 2030

Die beiden von der Erzdiözese eingesetzten Projektkoordinatoren sind Dekan Johannes Balbach und Dekanatsreferent Christian Richter.

Auszug aus den Aufgaben der Projekt­koordinatoren:

  • Entwurf des Projektplans und die Weiterentwicklung
  • Projektkommunikation intern und extern
  • Koordination der Arbeitsgruppen und Prozesse
  • Reporting gegenüber der lokalen Projektleitung
  • Begleitung und Hilfestellung beim Übergang bestehender Formationen in das zu entwickelnde neue Miteinander im pastoralen Raum

Zur Planung und Leitung des Prozesses wurde zu Beginn eine Projektleitung eingesetzt, die sich zu Beginn regelmäßig traf. Momentan arbeiten die Fachgruppen. Um die Ergebnisse der Fachgruppen zu sichten und für die Verabschiedung durch den beschließenden Ausschusses vorzubereiten wird die Projektleitung wieder aktiv.

Sie umfasst acht Personen und wurde vom Projektträger nach Beratung mit den Projektkoordinatoren ernannt.

Aus Vertreter*innen aller Pfarrgemeinderäte hat sich der beschließende Ausschuss gebildet, der die Zukunft betreffende Entscheidungen trifft und diese in die jeweiligen Pfarrgemeinderäte kommuniziert.

Auszug aus den Aufgaben der Projektleitung:

  • Konkretisierung und Fortschreibung des Projektplans
  • Festlegung der der großen Linien und Meilensteine im Projektverlauf
  • Personalisierung, Beauftragung und Monitoring der AGs
  • Projektinterne Abstimmung und Abnahme der Ergebnisse der AGs
  • Rechenschaftslegung gegenüber dem Projektträger

Aus Vertreter*innen aller Pfarrgemeinderäte hat sich ein Ausschuss gebildet - der "Beschließende Ausschuss", der die Zukunft betreffende Entscheidungen trifft und diese in die Seelsorgeeinheiten kommuniziert.

Auszug aus den Aufgaben des beschließenden Ausschusses:

  • In-Kraft-Setzung des Projektplanes
  • Unterstützung der Projektleitung
  • Regelmäßige Bewertung des Projektverlaufes und der Ergebnisse
  • Reporting gegenüber den Ursprungsorganisationen

 

Im Herbst 2025 wird ein gemeinsamer Pfarreirat gewählt, der mit der Bildung der neuen Kirchengemeinde zum 1. Januar 2026 seine Arbeit aufnimmt.

Der Prozess der Kirchenentwicklung 2030