„Das Scharnier auf dem Weg“
Die Gründungsvereinbarung ist gewissermaßen ein Navigationssystem, um die 36 zukünftigen Pfarreien jetzt schon – also vor ihrer eigentlichen Errichtung zum 1. Januar 2026 – gestalten und vorbereiten zu können. In den Projekten vor Ort wurden und werden – unter Beteiligung vieler Menschen – zu zahlreichen Themen Ideen für die neue Pfarrei entwickelt. Die Gründungsvereinbarung fasst die Ergebnisse und Entscheidungen zusammen, die für die Bildung einer neuen Pfarrei essenziell sind. Somit bildet die Gründungsvereinbarung eine Scharnierfunktion auf dem Weg zu den künftigen Pfarreien, welche gleichzeitig Kirchengemeinden sein werden. In dem Dokument wird ein erstes Bild der Pfarrei skizziert, das im Wesentlichen zwei Aspekte beleuchtet: das künftige Profil und die organisatorischen Rahmenbedingungen. Im ersten Teil beschreiben die lokal Verantwortlichen, wie und mit welchem Fokus sie die Diözesanstrategie mit ihrer Vision, den 14 Werten sowie 13 strategischen Zielen umsetzen wollen. Die Diözesanstrategie wurde 2022 von Erzbischof Stephan Burger in Kraft gesetzt; sie ist Grundlage der „Kirchenentwicklung 2030“ und bildet den Rahmen der Pfarreien. Der zweite Teil fasst die organisatorischen Rahmenbedingungen und Entscheidungen zusammen, die erforderlich sind, damit die Pfarrei ihre pastoralen Grundaufgaben erfüllen kann.
In den Entwürfen wurde deutlich, dass sich einige Projekte sehr intensiv mit der Frage auseinandergesetzt haben, für was die neue Pfarrei stehen soll, was die Vision ist. Manche haben auch eigene Leitworte entwickelt oder haben ein sehr biblisch geprägtes Profil der Pfarrei. Andere Entwürfe zeigen eine Konzentration auf die Organisation der Pfarrei, hier wurden bereits viele Ideen entwickelt, wie die Grundaufgaben der Pfarrei wie Erstkommunionvorbereitung oder auch Standorte von Pfarrbüros aussehen könnten.
Die lokale Projektleitung bereitet mit der Lokalen Projektkoordination die Gründungsvereinbarungen vor. Bis Ende September 2024 muss das gemeinsame Beschlussgremium der zukünftigen Pfarrei, das bereits über den Namen und Sitz der Pfarrei votiert hat, zustimmen. Darin sind alle jetzigen Pfarreien durch ihre Pfarrgemeinderäte und Stiftungsräte vertreten. Der zukünftige Pfarrer unterschreibt ebenfalls die Gründungsvereinbarung und dokumentiert somit seine Zustimmung. Im Ordinariat wird die Gründungsvereinbarung von zwei Arbeitsgruppen bearbeitet: Die Angaben zum Profil werden durch die „K2030-Projektgruppe Diözesanstrategie“ gegengelesen. Der Fokus hierbei ist, eine Rückmeldung für die strategische Weiterarbeit entsprechend der Diözesanstrategie zu geben. Beim organisatorischen Teil wird durch Vertretungen verschiedener Hauptabteilungen im Ordinariat geprüft, ob die rechtlichen und diözesanen Reglungen eingehalten wurden. Bei einem positiven Bescheid kann Generalvikar Neubrand die Gründungsvereinbarung als inhaltliche Grundlage für die Vorbereitung und den Start der neuen Pfarrei freigeben. Dies soll dann bis Ende 2024 erfolgen.
Wir haben den Projekten angeboten, ihnen bereits zu ihren Entwürfen eine Rückmeldung zu geben. Es gab z. B. Hinweise, wenn im Profil der Bezug zum Evangelium oder zu Jesus Christus recht spät formuliert ist. Manchmal fehlen auch noch Ergebnisse in den Anlagen zum Beispiel zu Kooperationsvereinbarungen. Parallel wurden vor Ort auch Pfarrgemeinderäte oder die Arbeitsgruppen beratend einbezogen. Auf dieser Grundlage entstehen hoffentlich Gründungsvereinbarungen, die sowohl in der Pfarrei wie auch im Ordinariat als guter Fahrplan für die Zukunft akzeptiert werden können.
Die freigegebene Gründungsvereinbarung ist die verbindliche Grundlage für die Vorbereitung der neuen Pfarreien. Ab 2026 wird sie dann umgesetzt. Jedoch wird sich erst im Praxisbetrieb zeigen, ob die formulierten Ziele und Entscheidungen passen und wie sich diese weiterentwickeln müssen. In den folgenden Jahren wird die Gründungsvereinbarung durch den Pfarreirat zu einer Pfarreistrategie fortgeschrieben, dies zu initiieren und zu begleiten wird Aufgabe der Leitung der Pfarrei sein. Im Rahmen einer diözesanweiten Überprüfung zur Halbzeit der Pfarreiratsperiode, d. h. 2027/2028, wird dann gemeinsam auf den aktuellen Stand in den neuen Pfarreien geschaut.
Ausgabe Nr. 37 vom 15.09.2024